Pressemitteilung: OVG-Referenzurteil für Glasfaserausbau in Kommunen, September 2021
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in zweiter Instanz die Klage eines Funknetzproviders gegen den Glasfaserausbau von sieben Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm zurückgewiesen. Der Kläger sah seine Versorgung der Ortsgemeinden als ausreichend an, nach seiner Ansicht liege kein weißer NGA-Fleck vor. Nach fast zwei Jahre andauernden Gerichtsverfahren wurde die Klage in zwei Instanzen zurückgewiesen. Damit wird auch der vom technischen Netzplaner MICUS vorgelegte Masterplan zum Glasfaserausbau der Eifelgemeinden bestätigt.