Stadtwerke können ab sofort Förderung beim Glasfaserausbau beantragen
- Sie bauen dabei die Glasfaserinfrastruktur und verpachten diese an einen Netzbetreiber
- Sie erhalten die Differenz zwischen Investitionssumme und Pachteinnahmen
- Sie erreichen eine Förderquote von insgesamt 90 %, verteilt auf Bund und Land
Sie können ein bestehendes Geschäftsfeld Glasfaser erweitern oder neu in den Glasfasermarkt einsteigen – mit minimalem Risiko. Sie schaffen sich finanzielle Freiheiten zu ihrer unternehmerischen Gestaltung.
Bestimmung förderfähiger Adressen (graue NGA-Flecken)
Einen der wichtigsten Bestandteile des Förderverfahrens bildet die Durchführung und Auswertung eines Markterkundungsverfahrens (MEV). Durch das MEV erlangen Sie eine umfassende, gebäudescharfe Datengrundlage über die aktuelle Breitbandversorgung.
Wir definieren auf Basis der Markterkundung die förderfähigen Ausbaugebiete.
Bestimmung der Fördersumme
Für die grauen NGA-Flecken wird eine Grobnetzplanung erstellt, um die Investitionskosten zu ermitteln. Auf dieser Basis wird ein Business Case für die Verpachtung der passiven Infrastruktur an einen Netzbetreiber über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren kalkuliert. Die Differenz zwischen Investitions- und Betriebskosten sowie den Pachteinnahmen bildet die Fördersumme.
Wir führen für Sie die Grobnetzplanung durch und erstellen mit Ihnen den Business Case.
Antragstellung
Nachdem die förderfähigen Adressen sowie die Fördersumme ermittelt wurden, muss ein Förderantrag zum Erhalt des Bescheids in vorläufiger Höhe gestellt werden.
Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten des Förderprozesses.
Auswahl des Netzbetreibers
Nach Erhalt des vorläufigen Bescheids ist im nächsten Schritt ein Netzbetreiber durch ein Vergabeverfahren auszuwählen. Hieraus ergeben sich die Pachteinnahmen als Basis für die Konkretisierung des Förderantrags. Zudem stellt die Auswahl des Netzbetreibers die Grundlage für die Ausschreibung des Tiefbaus dar.
Wir gestalten das gesamte Vergabeverfahren und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.
Auswahl Tiefbauer und finaler Antrag
Im Rahmen der Förderung ist auch der Tiefbau grundsätzlich auszuschreiben. Der Tiefbau kann aber auch durch eigene Kapazitäten eines Stadtwerks erbracht werden. In jedem Fall bildet der Tiefbau die Grundlage für die Investitionssumme und damit den wesentlichen Bestandteil des finalen Förderantrages.
Wir entwerfen ein Konzept für die Auswahl des Tiefbauers und bereiten Ihren finalen Förderantrag vor.
Netzplanung, Mittelabruf und Projektmanagement
Abschließend ist die netztechnische Ausführungsplanung zu erstellen. Diese ist elementarer Bestandteil der notwendigen Netzdokumentation und Grundlage aller Ausbaumaßnahmen. Die Kosten für die Planung sind ebenfalls förderfähig. Im weiteren Verlauf ist die Planung mit dem Tiefbauer, dem ausgewählten Netzbetreiber sowie dem Stadtwerk abzustimmen. Ebenso sind die Fördermittelgeber über alle Planungsschritte zu informieren, um einen reibungslosen Mittelabruf bei den Fördermittelgebern sicherzustellen.
Wir führen alle Planungsschritte für Sie durch und stellen im Rahmen unseres Projektmanagements die Koordinierung sowie den Abruf der Fördermittel sicher.
Durch die Graue Flecken Förderung bieten sich erhebliche Potenziale und Synergien, die mit eigenwirtschaftlichen Ausbaustrategien gewinnbringend kombiniert werden können. Weitere Informationen zu diesen finden Sie unter https://micus.de/stadtwerke-best-practice.
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Kontakt
Stefan Merken-Maritzen
Vertriebsleiter
+49 211 49769 118
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