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Die MICUS Förderberatung

Für die Bundesregierung sowie die Landesregierungen hat der Glasfaserausbau höchste Priorität. Daher gibt es derzeit verschiedene Fördermöglichkeiten zum Glasfaserausbau für Haushalte, Gewerbegebiete, Schulen, Krankenhäuser und einzelne Gewerbestandorte. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Förderprozesse.

symbol bestimmung

Bestimmung grauer NGA-Flecken

Die Breitbandversorgungsdaten aller Netzbetreiber werden in unserem Geoinformationssystem (GIS) zusammengeführt und analysiert. Die Darstellung der Versorgungslage erfolgt hauskoordinatenscharf, wodurch an jedem Teilnehmeranschluss die individuelle Versorgungssituation bestimmt werden kann. Auf Basis der vorliegenden Daten innerhalb der Plattform des Projektträgers sowie der Ergebnisse der Markterkundung werden die grauen NGA-Flecken seitens MICUS eindeutig abgegrenzt. Dabei handelt es sich um diejenigen Adressen, die weder derzeit noch nach Durchführung der im Markterkundungsverfahren angekündigten Ausbaumaßnahmen über eine Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s verfügen. Sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen) sind hingegen bereits unmittelbar förderfähig, sofern diese noch nicht mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt sind.

symbol antragstellung

Antragstellung (1. und 2. Phase)

MICUS wird Ihre Antragstellung zur Erlangung des Bescheids in vorläufiger Höhe beratend begleiten und die relevanten Unterlagen in enger Abstimmung mit Ihnen vorbereiten. Die von uns erarbeiteten Anträge erfüllen alle Anforderungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderprogramme. Dies gilt insbesondere für die umfassende Berücksichtigung der GIS-Nebenbestimmungen.

Auf Grundlage der späteren Ausschreibungsergebnisse wird dann der endgültige Förderantrag gestellt. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch eine Kontrolle der Vollständigkeit und Aufbereitung der vorliegenden Daten. Wir gewährleisten in dieser Phase eine reibungslose Koordination zwischen öffentlichem Auftraggeber, ausgewähltem Netzbetreiber und den Fördermittelgebern.

symbol projektumsetzung

Mittelabrufe

Im Rahmen der Mittelanforderung sind neben allgemeinen Angaben, wie etwa dem Leistungszeitraum, auch die vom Antragsteller bezahlten zuwendungsfähigen Ausgaben, z.B. Kosten für Tiefbauarbeiten, für die passive und aktive Infrastruktur sowie sonstige Kostenpunkte aufzuführen. Weiterhin sind Zusicherungen zum Baufortschritt, zur Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, zur Förderfähigkeit und Zahlung zu tätigen. Sofern die Mittelanforderung über einen Zwischennachweis erfolgen soll, sind darüber hinaus eine Rechnungsliste, der Netzplan entsprechend der GIS-Nebenbestimmungen, die Bilddokumentation sowie ein Sachbericht vorzulegen.

MICUS wird alle erforderlichen Unterlagen, sei es für die Mittelanforderung oder für mögliche Zwischennachweise, prüfen und diese in eine geordnete Struktur überführen. Wir unterstützen den Kunden dabei, alle Auflagen gegenüber dem Projektträger zu erfüllen, die gemäß Zuwendungsbescheid Voraussetzung der Auszahlung der Förderung sind. So stellen wir einen reibungslosen Mittelfluss und einen kontinuierlichen Baufortschritt sicher.

 

Zwei Wege zur „Grauen-Flecken-Förderung“

GFF zwei wege

Da sowohl das Verfahren als auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel sehr komplex sind, werden zur Qualitätssicherung der Gigabitprojekte Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Landkreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro.

Mit MICUS zum Ausbau der „Grauen Flecken“

Im Rahmen des Bundesförderprogrammes Breitband „Weiße Flecken“ samt der zugehörigen Sonderaufrufe haben wir über 100 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 1 Milliarde Euro erfolgreich durchgeführt. Wir können auf eine 100 %-Erfolgsquote in der Umsetzung des „Weiße-Flecken-Programmes“ des Bundes zurückblicken. Alle von uns begleiteten Förderantragstellungen wurden positiv beschieden, sodass wir maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden beitragen konnten. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir im Rahmen des „Graue-Flecken-Programmes“ gerne mit Ihnen fortführen.

Wir informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten für Ihre Gebietskörperschaft und zeigen Ihnen gerne auf, wie MICUS Sie im Antragsverfahren und bei der Durchführung aller Prozessschritte unterstützen kann.

 

 

kontakt mescheder

Kontakt

Andreas Mescheder
Geschäftsführer
+49 211 49769 116
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