Die MICUS Förderberatung
Für die Bundesregierung sowie die Landesregierungen hat der Glasfaserausbau höchste Priorität. Daher gibt es derzeit verschiedene Fördermöglichkeiten zum Glasfaserausbau für Haushalte, Gewerbegebiete, Schulen, Krankenhäuser und einzelne Gewerbestandorte. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Förderprozesse.
Markterkundungsverfahren
Einen der wichtigsten Bestandteile des Förderverfahrens bilden die Durchführung und Auswertung eines Markterkundungsverfahrens (MEV). Durch das MEV erlangt die Gebietskörperschaft eine umfassende, gebäudescharfe Datengrundlage über die aktuelle Breitbandversorgung. Darüber hinaus werden die Netzbetreiber aufgefordert, verbindliche Angaben über zukünftige, eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren zu tätigen.
Im Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes kann das Markerkundungsverfahren vor oder nach der Förderantragstellung durchgeführt werden. MICUS begleitet Sie im gesamten Prozess des Markterkundungsverfahrens, welches eine notwendige Fördervoraussetzung darstellt.
Bestimmung grauer NGA-Flecken
Die Breitbandversorgungsdaten aller Netzbetreiber werden in unserem Geoinformationssystem (GIS) zusammengeführt und analysiert. Die Darstellung der Versorgungslage erfolgt hauskoordinatenscharf, wodurch an jedem Teilnehmeranschluss die individuelle Versorgungssituation bestimmt werden kann. Auf Basis der vorliegenden Daten innerhalb der Plattform des Projektträgers sowie der Ergebnisse der Markterkundung werden die grauen NGA-Flecken seitens MICUS eindeutig abgegrenzt. Dabei handelt es sich um diejenigen Adressen, die weder derzeit noch nach Durchführung der im Markterkundungsverfahren angekündigten Ausbaumaßnahmen über eine Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s verfügen. Sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen) sind hingegen bereits unmittelbar förderfähig, sofern diese noch nicht mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt sind.
Netzplanung
Für die förderfähigen Adressen bzw. grauen NGA-Flecken wird MICUS eine Grobnetzplanung durchführen. Das Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Datengrundlage für die Ermittlung des zu erwartenden Finanzierungsbedarfs und zur Beantragung der Fördermittel bei den Bewilligungsbehörden. Im Abgleich mit den Erwartungswerten der Online-Plattform der Projektträger wird eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien geschaffen. Diese Planung kann zudem bereits vorhandene Infrastrukturen berücksichtigen und so als Referenz für die im Rahmen des späteren Vergabeverfahrens eingereichten Planungen der Netzbetreiber dienen.
Die Einhaltung des einheitlichen Materialkonzeptes des Bundes sowie der Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen von geförderten Ausbauvorhaben ist dabei selbstverständlich.
Antragstellung (1. und 2. Phase)
MICUS wird Ihre Antragstellung zur Erlangung des Bescheids in vorläufiger Höhe beratend begleiten und die relevanten Unterlagen in enger Abstimmung mit Ihnen vorbereiten. Die von uns erarbeiteten Anträge erfüllen alle Anforderungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderprogramme. Dies gilt insbesondere für die umfassende Berücksichtigung der GIS-Nebenbestimmungen.
Auf Grundlage der späteren Ausschreibungsergebnisse wird dann der endgültige Förderantrag gestellt. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch eine Kontrolle der Vollständigkeit und Aufbereitung der vorliegenden Daten. Wir gewährleisten in dieser Phase eine reibungslose Koordination zwischen öffentlichem Auftraggeber, ausgewähltem Netzbetreiber und den Fördermittelgebern.
Ausschreibung/Vergabe
Die geplante Ausbaumaßnahme soll durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder finanziert werden. Dies macht es zwingend erforderlich, zur Auswahl eines Netzbetreibers ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchzuführen. Dabei ergeben sich sowohl juristische als auch technische Fragestellungen und Aufgaben, wie etwa die Wahl des Vergabeverfahrens, die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Bieterfragen, die Prüfung und Auswertung von Angeboten oder die Vergabeempfehlung. Ein weiterer Aspekt unserer Beratung liegt in der Analyse von Synergieeffekten durch Mitnutzung, Mitverlegung oder die Kombination von Ausbaugebieten. Hierbei steht die Gewährleistung des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel im Vordergrund.
MICUS unterstützt Sie bei der sicheren Durchführung des Vergabeverfahrens. Wir sehen uns dabei als Bindeglied zwischen dem Auftraggeber, den Bietern und den Fördermittelgebern in Bund und Land in allen technischen Fragestellungen.
Mittelabrufe
Im Rahmen der Mittelanforderung sind neben allgemeinen Angaben, wie etwa dem Leistungszeitraum, auch die vom Antragsteller bezahlten zuwendungsfähigen Ausgaben, z.B. Kosten für Tiefbauarbeiten, für die passive und aktive Infrastruktur sowie sonstige Kostenpunkte aufzuführen. Weiterhin sind Zusicherungen zum Baufortschritt, zur Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, zur Förderfähigkeit und Zahlung zu tätigen. Sofern die Mittelanforderung über einen Zwischennachweis erfolgen soll, sind darüber hinaus eine Rechnungsliste, der Netzplan entsprechend der GIS-Nebenbestimmungen, die Bilddokumentation sowie ein Sachbericht vorzulegen.
MICUS wird alle erforderlichen Unterlagen, sei es für die Mittelanforderung oder für mögliche Zwischennachweise, prüfen und diese in eine geordnete Struktur überführen. Wir unterstützen den Kunden dabei, alle Auflagen gegenüber dem Projektträger zu erfüllen, die gemäß Zuwendungsbescheid Voraussetzung der Auszahlung der Förderung sind. So stellen wir einen reibungslosen Mittelfluss und einen kontinuierlichen Baufortschritt sicher.
Zwei Wege zur „Grauen-Flecken-Förderung“
Im Graue-Flecken-Förderprogramm stehen für den Ausbau bis zu 150 Mio. Euro an Bundesmitteln je Projekt zur Verfügung. Im Vergleich zum bisherigen Förderprogramm (Weiße Flecken) wurden sowohl die Aufgreifschwelle erhöht als auch zusätzliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise geschaffen. So können das Markerkundungsverfahren sowie die Antragstellung nun zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Betracht:
- Das Markterkundungsverfahren wird vor der Antragstellung durchgeführt
- Das Markterkundungsverfahren wird nach der Antragstellung durchgeführt
Die weiteren inhaltlichen Schritte haben sich indes nicht verändert. So gilt es für die antragstellenden Gebietskörperschaften weiterhin die Gebietsabgrenzung auf Basis der Markterkundungsergebnisse vorzunehmen, eine Netzplanung zur Ermittlung des Fördermittelbedarfs durchzuführen und die erhaltenen Fördermittel im Zuge einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung zu vergeben.
Die Projektträgerschaft zur Abwicklung des Förderprogrammes wurde an zwei Unternehmen vergeben. Anträge in Gebieten des Loses A werden künftig auf der Antragsplattform www.gigabit-projekttraeger.de des Unternehmens PWC gestellt. Für Los B ist der Projektträger atene KOM zuständig (www.projekttraeger-breitband.de). Die Aufteilung der Bundesländer auf die zwei Projektträger stellt sich wie folgt dar:
- PWC: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
- atene KOM: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Da sowohl das Verfahren als auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel sehr komplex sind, werden zur Qualitätssicherung der Gigabitprojekte Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Landkreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro.
Mit MICUS zum Ausbau der „Grauen Flecken“
Im Rahmen des Bundesförderprogrammes Breitband „Weiße Flecken“ samt der zugehörigen Sonderaufrufe haben wir über 100 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 1 Milliarde Euro erfolgreich durchgeführt. Wir können auf eine 100 %-Erfolgsquote in der Umsetzung des „Weiße-Flecken-Programmes“ des Bundes zurückblicken. Alle von uns begleiteten Förderantragstellungen wurden positiv beschieden, sodass wir maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden beitragen konnten. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir im Rahmen des „Graue-Flecken-Programmes“ gerne mit Ihnen fortführen.
Wir informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten für Ihre Gebietskörperschaft und zeigen Ihnen gerne auf, wie MICUS Sie im Antragsverfahren und bei der Durchführung aller Prozessschritte unterstützen kann.
Kontakt
Andreas Mescheder
Geschäftsführer
+49 211 49769 116
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